Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Wednesday, 23.09.2015, 21:23 (vor 3161 Tagen) @ joro

Hallo,

es handelt sich wohl um einen Besuch des für das Arbeitszeitgesetz zuständige Behörde.

Hier hat der AG betreffend des Teilnahmerechtes der SBV recht. Sie hat hier kein gesetzl. Teilnahmerecht.

Der BR hätte es ändern können. Er hätte dieses Thema und den Besuch der Behörde im Rahmen, also eines TOP im Monatsgespräch machen können.

So ist es nun eine Veranstaltung des AG. Er trifft sich mit Vertretern der Behörde und erlaubt 2 BRM die Teilnahme.


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