Besuch des Regierungspräsidenten wg. Arbeitszeitverstößen (Umgang mit Arbeitgeber)

joro, Heuberg, Wednesday, 23.09.2015, 20:09 (vor 3169 Tagen) @ HarriM

Hallo HarriM

Ich weiß nicht was bei euch ein Regierungspräsident ist.
Bei uns ist das der oberste Dienstherr z.B von Nordbaden (BW) oder von Oberfranken (BY)

Wenn der einen Betrieb besucht, kommt der zu einem Rundgang, zum Essen und Kaffeetrinken.

Die GL stellt ihm vielleicht noch "Die gute Gefährtungsbeurteilung" sowie die anwesenden Personen vor. Die 2 BR haben nur Alibifunkion (Wir haben sogar einen Betriebsrat)
Das war es.

Da ihr keine Landesbehörde oder doch "Zustädikeitsbereich" seit hat auch das Regierungspräsidium an euren "Arbeitszeitverstößen" kein Interesse und kann nichts ändern.

Das Feststellungsverfahren hat meiner Ansicht nach nichts mit dem Besuch zu tun, sondern mit dem Arbeitsgericht.
Natürlich kannst du die GL auf dieses Verfahren hinweisen, falls sie nicht schon längst darüber Bescheid wissen.
Wenn du meinst beim Regierungspräsidium in eurer Angelegenheit schriftlich etwas zu erreichen, dann versuche es. Aber die werden das im besten Fall an eine andere Behörde weiterleiten.
Also sei froh wenn du mit diesen Schlipsträgern nicht zusammentriffst.

Bei der Ausarbeitung der BV bist du natürlich dabei, und kannst deine Vorschläge und Bedenken einbringen.

Das ist aber alles nur meine Meinung und kann auch falsch sein.

Gruß joro


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