Psoriasisarthritis/chronisch (Fragen zu einer Behinderung)

Heinrich, Saturday, 17.10.2015, 18:34 (vor 3113 Tagen) @ onkel

Hallo,

Leider gilt hier beim VA der Grundsatz
der "Beurteilung nach Aktenlage".
Ich kenne niemanden, der jemals zur Untersuchung beim VA eingeladen wurde.
Dies gilt besonders nachdem im Saarland ein neues EDV-Programm zur einheitlichen Begutachtung eingeführt wurde.

Dieses ist so grundsätzlich die Regel. Einbestellungen sind die große Ausnahme, was auch ggf gut so ist. Denn viele Schwerbehinderte würden durch ungeschicktes Auftreten beim VA sich schaden.

Es soll Fälle geben wo selbst massiv Betroffene sich herausgestylt haben und dann auch sicher aufgetreten sind, nach dem Motto, man will sich ja nicht hängen lassen. Die Folgen waren dann negativ betreffend drm GdB.

PS: Es ist auch immer vorteilhafter, sich voher vom behandelden Facharzt sich ausführliche Befundberichte geben zu lassen und diese mit dem Antrag gleich einzureichen. Kosten je ca. 20-30 €.

Denn das VA schaltet erst einmal nur den Hausarzt ein, ggf dann im Widerspruchsverfahren die weiteren Ärzte. Diese bekommen aber dann ein Formblatt mit wenig Platz für Angaben und nur eine geringe Gebühr.


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