Psoriasisarthritis/chronisch (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo,
nach dem (sehr empfehlenswerten) Fachkommentar zur VersmedV, Nieder/Losch/Thomann, "Behinderungen zutreffend einschätzen und begutachten", Frankfurt 2012 (mit Aktualisierungen), ist für "Rheumatoide Arthritis" der Bewertungsmaßstab der Nr. B 18.2, "entzündlich-rheumatische Krankheiten" heranzuziehen.
Am behandelnden Arzt liegt es dann, entsprechend der dort genannten Kriterien die Einschränkungen zu beschreiben.
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&Tschüß
Wolfgang