GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ??? (Gleichstellung)

zimmi2000, Tuesday, 20.10.2015, 13:36 (vor 3116 Tagen) @ Specht

Die Kollegin ist niemandem Rechenschaft schuldig, welche gesundheitlichen Einschränkungen sie hat. Ihr Vorgesetzter wird ausschließlich erfahren, dass sie einen GdB besitzt, sonst nichts. Vielleicht reicht dem Vorgesetzten ja die Information, dass gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, um die Arbeitsweise einschätzen zu können.

Zum Antrag auf Gleichstellung:

Der Antrag sollte gestellt werden, ohne eine Info an den Arbeitgeber. Auch wenn keine Kündigung droht, man weiß nie ...
Es hat auch nichts mit einem Hintergehen des Arbeitgebers oder des BR zu tun. Der Arbeitgeber, der BR und die SBV werden noch rechtzeitig, wenn es gut läuft erst nach den "3 Wochen", mit ins Boot geholt.


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