GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ??? (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 20.10.2015, 14:48 (vor 3116 Tagen) @ Specht

Moin Moin Herr Specht,

1. einen Antrag auf Gleichstellung kann man nur dann stellen, wenn zum GdB von mindestens 30 folgendes hinzukommt: der konkrete Arbeitsplatz kann ohne die Hilfestellungen der Schwerbehinderten nicht erhalten oder ein neuer nicht erlangt werden.
Der GdB alleine reicht nicht aus. Hat jemand z.B. in der Pflege einen Diabetes, muss man Pausen machen, regelmäßige Nahrungsaufnahme, Möglichkeit zum Blutzucker messen muss gegeben sein. In der Krankenpflege macht dieses mehr Probleme, weil sich Patienten nicht so klar planen lassen, daher wäre hier ein Antrag möglich. In einem Büroarbeitsplatz werden sich die Akten weniger lautstark beschweren, wenn sie 5 Minuten später angefasst werden. Daher würde in diesem Fall der Antrag abgelehnt werden.
Bitte prüf daher vor der Antragsstellung, ob diese Voraussetzung vorliegt und begründbar ist.

2. Drei Wochen Frist:
Da kann man zu einem Trick greifen. Der Kollege stellt den Antrag auf Gleichstellung formlos und bittet um Zusendung der Unterlagen.
Damit läuft die 3 Wochenfrist bereits. Da erst nach dem Eingang der Unterlagen bei der Agentur für Arbeit die Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Arbeitgeber angeschrieben werden, ist so die 3 Wochenfrist für den Arbeitgeber nicht mehr einhaltbar, weil auch der PR eine Woche zur Entscheidungsfindung hat.

3. Ob dieses Vorgehen sinnvoll ist, müsst ihr entscheiden. Wenn der Kollege möchte, kann er auch über einen Betriebsarzt eine arbeitsmedizinische Stellungnahme erhalten, sofern es diese Einrichtung bei Euch gibt. Mit dieser Stellungnahme, in der seine Einschränkungen genannt sind (aber nicht die Erkrankungen, die dahinter stehen) kann er dann seinen Vorgesetzten um ein Gespräch bitten, damit dieser seine Arbeitsleistung und Einsetzbarkeit besser beurteilen kann und diese gemeinsam prüfen, was sich ggf. verändern muss. Zu diesem Gespräch kannst Du als Vertrauensperson hinzugezogen werden, falls das Antragsverfahren auf Gleichstellung angestoßen wurde. Teilweise sind Vorgesetzte offen für solche Gespräche, ehe sie alles hinten herum erfahren, oder Minderleistungen nicht nachvollziehen können.
Wie dies bei Euch aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Oki soviel zu meinen Rad Schlägen.
Ich hoffe, diese helfen ein wenig weiter.

Liebe Grüße

Hendrik


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