GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ??? (Gleichstellung)

Heinrich, Tuesday, 20.10.2015, 14:32 (vor 3944 Tagen) @ Specht

Hallo,

die Gleichstellung wird idR nur zuerkannt, wenn:
1. der Arbeitsplatz belegbar aus Gründen der Behinderung gefährdet ist
2. ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist bzw mit der Gleichstellung eingerichtet werden kann.

3. wird der AG nicht beteiligt, also auf dem Antrag der AG von der Beteiligung ausgeschlossen wird, wird idR dem Antrag mangels Entscheidungsgrundlage nicht stattgegeben.

Am besten Du liest einmal die Beiträge zum Thema Gleichstellung unter A-Z und nutzt hier im Forum die Suche. Denn dieses Thema wurde viel behandelt.


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