Schwerbehindertenausweis/Personalakte (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 23.10.2015, 18:35 (vor 3131 Tagen) @ Kati

Hallo,

wo soll der AG denn sonst diese Untetlagen aufbewahren. Weiter die PersAkte darf ja nicht einfach und von jedem eingesehen werden. Weiter benötigt der AG den Ausweis bzw die Kopie, wenn er Leistungen beantragen möchte.

Ggf kann man sich auch auf Kopie des Fesstellumgsbescheides verständigen. Dann sollte man aber die festgestellten/ anerkannte Gründe der Behinderung abdecken beim kopieren.

Letztlich stehen keine nicht dem AG bekannten sensible Daten auf dem Schwb-Ausweis. Die ggf auch vorhandenen Mz muss der AG ggf auch wissen und beachten. Wenn zB der Schwerbehinderte das Mz Begleitperson hat ist dieses für den AG wichtig, zB bei Dienstreisen.


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