Schwerbehindertenausweis/Personalakte (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 26.10.2015, 07:07 (vor 4014 Tagen) @ Kati

Beim Schwerbehindertenausweis handelt es sich um ein höchst persönliches Dokument. Darf/sollte dieses in die Personalakte?

Klares ja. Mir ist kein Grund bekannt warum das nicht so sein sollte.

Es ist zwar richtig, dass es zur Wahrung der Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber erforderlich ist, einen Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. den Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei der Dienststelle vorzulegen. Aber muss/sollte dieser Nachweis gleich in die Personalakte.

Wohin denn sonst?

Ich sehe dies ziemlich kritisch, da besonders bei solchen Daten ein erhöhter Datenschutz erforderlich ist.
Gibt es hier besondere Vorschriften? Was für eine Meinung habt ihr dazu?

Glücklicherweise gibt es hier keine besonderen Vorschriften und mir ist auch nicht klar warum sie nötig sein sollten. Der SB-Ausweis ist ein amtlicher Ausweis der den schwerbehinderten Menschen berechtigt die gesetzlich vorgesehen oder freiwillig gewährten Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch der zusätzliche Urlaub, den der Arbeitgeber zu gewähren hat. Der Arbeitgeber hat ein Recht auf eine Kopie dieses Ausweises, zudem solche Ausweise in sehr vielen Fällen befristet sind.

Er hat kein Recht auf eine ungeschwärzte Bescheidkopie, denn darauf stehen tatsächlich schutzbedürftige Daten zu den Krankheiten bzw. Behinderungen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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