Teilnahmerecht oder sogar Pflicht bei verhandlung 'Interessenausgleich' (Allgemeines)

kaffeetrinker, Bremen, Wednesday, 28.10.2015, 21:10 (vor 3100 Tagen)

Moin,
Lange nichts gehabt, nur noch stiller Mitleser, bereits in die zweite Amtszeit gewählt und nun inzwischen auch ordentliches BR Mitglied.

Trotzdem kommt eine Frage auf, die ich absolut nirgends finden kann, mit einer für mich befriedigenden Antwort.

Also es soll im Betrieb eine Abteilung verkauft werden, ein Sozialplan kommt bei uns nicht zum tragen.

Dies hat der AG dem BR und mir mitgeteilt. Nun bat der AG um Entsendung einer Verhandlungsgruppe für den Interessenausgleich.

Diese wurden vom Gremium bestimmt bzw beschlossen per Beschluss (der Wirtschaftsausschuss). Da ich erst noch gucken musste, ob in diesen Bereich überhaupt Schwerbehinderte Mitarbeiter tätig sind, habe ich mich erst einmal rausgehalten.

Nun hat die Prüfung ergeben das 2 Schwerbehinderte Arbeitnehmer in diesem Bereich tätig und betroffen sind.

Nun meine Frage, habe ich an der Verhandlung das Recht oder sogar die Pflicht teilzunehmen? Gespräche für ein Interessenausgleich ist ja kein muss des AG, sondern nur ein kann wenn ich es richtig verstanden habe.

Ideen oder Anregungen bezüglich eines Paragraphen.?

Vielen Dank und Gruß Florian

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX


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