Teilnahmerecht oder sogar Pflicht bei verhandlung 'Interessenausgleich' (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 29.10.2015, 11:28 (vor 3109 Tagen) @ kaffeetrinker

Hallo,

hier ist wegen des Verkaufes dieses Bereiches in dem 2 Schwbs arbeiten, klar der § 95 Abs 2 SGB IX betroffen, unabhängig der Frage eines IA usw.


http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Arbeitsrecht_Sozialplan/sozialplan_interessenausgleich.html

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/S/sozialplan.html


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