SchwB Mitarbeiter und Altersfreistellung (Rente / Pension / ATZ)

Tanilein, Mainz, Monday, 23.11.2015, 12:01 (vor 3048 Tagen)

Guten Tag, liebe Forengemeinde.

Nachdem ich die Suchfunktion und auch diverse Kommentare bemüht habe und dennoch nicht wirklich schlauer bin, würde ich gerne um eure Beratung bitten.

Folgendes : Ein Mitarbeiter (Dienstordungsangestellter, also analog Bundesbeamter) unserer Behörde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) möchte gerne ( er ist befristet zu 80% schwerbehindert; eine Überprüfung ist 2017 vorgesehen ) ab 01.01.2017 Altersfreistellung in Anspruch nehmen.
Diese wurde ihm dem Grunde nach auch wegen einer fusionsbedingten Standortschließung auch genehmigt.

Die Altersfreistellung war so geplant, dass er anschließend mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Pension geht.

Nun hat er von der Personalabteilung Post erhalten mit der Mitteilung, dass die Phase seiner Altersteilzeit verkürzt wird, bis das vorgezogene Rentenalter für Schwerbehinderte erreicht ist.

Der Mitarbeiter hatte aber eigentlich nie vor, wegen seiner Schwerbehinderung in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen, sondern er wollte seinen Dienst versehen, bis er das gesetzliche Rentenalter von 66+x erreicht hat.

Vor dem Hintergund, dass er die vorgezogene Pension wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen KANN, dies aber nicht möchte, ist er mit der Entscheidung der Personalabteilung, die mit dieser Maßnahme natürlich Geld sparen möchte, nicht einverstanden.
Seine Rechtsauffassung teile ich, schließlich käme es bei der vom Arbeitgeber gewählten Vorgehensweise zu einer Benachteilung des Mitabeiters aufgrund seiner Schwerbehinderung.

Zusätzlich steht 2017 noch ein möglicher Störfall im Raum, da zu diesem Zeitpunkt der GdB noch einmal überprüft wird und wegen Heilungsbewährung ( Darmkrebs) der GdB evtl. auf unter 50 sinken könnte.

Meine konkrete Frage also lautet:

Hat der Arbeitgeber in dieser Konstellation die Möglichkeit, die Altersfreistellungsphase analog des Eintritts in den vorgezogenen Ruhestand wg. Schwerbehinderung zu verkürzen, auch wenn der Mitarbeiter trotz seiner Schwerbehinderung nie vorhatte, auf Antrag in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen ?

Ich danke euch sehr herzlich für euren Input diesbezüglich.

Viele Grüße und eine schöne Woche,
Tanja


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