SchwB Mitarbeiter und Altersfreistellung (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
hier muss man in die hier, für die Altersfreidtellung zu Grunde liegende Regelung einmal schauen. Oft enthalten diese Regelungen, dass man in Rente gehen MUSS wenn man eine abschlagsfreie Rente beziehen kann. Dieses wäre für bedtimmte Jahrgänge nun einmal die abschlagsfreie Rente mit 63.
PS: eine Absenkung des GdB von 80 auf 50 ist für den Status Schwerbehindert unschädlich.