SchwB Mitarbeiter und Altersfreistellung (Rente / Pension / ATZ)
Altersteilzeit darf maximal bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Anspruch auf eine ungeminderte Altersrente (= Rente ohne Abschlag) besteht, bewilligt werden. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis soll mindestens für die Dauer von 2 Jahren beantragt werden.