SchwB Mitarbeiter und Altersfreistellung (Rente / Pension / ATZ)

WoBi, Monday, 23.11.2015, 17:02 (vor 3070 Tagen) @ Tanilein

Hallo Tanilin / Tanja

das BAG hat vor kurzen einen Fall mit Bezug auf die Anwendbarkeit vom Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte und Regelungen im Sozialplan. Die Begründungen sind in deinem Fall vielleicht hilfreich.

Auszug Pressmeldung: Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 - 1 AZR 938/13
Differenziert ein Sozialplan für die Berechnung einer Abfindung zwischen unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen, hat ein damit einhergehender Systemwechsel die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. In der Regelung über den pauschalierten Abfindungsbetrag für Arbeitnehmer, die wegen ihrer Schwerbehinderung rentenberechtigt sind, liegt eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung knüpfende Ungleichbehandlung. Diese benachteiligt behinderte Arbeitnehmer, denen nach einer für nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer geltenden Berechnungsformel ein höherer Abfindungsbetrag zustehen würde. Sie darf gemäß § 7 Abs. 2 AGG ihnen gegenüber nicht angewendet werden.

Mein Spruch dazu ist: "Ein Nachteilausgleich soll einen Nachteil für einen Berechtigten ausgleichen und nicht für den Berechtigten zum Nachteil werden. Sonst ist es kein Nachteilsausgleich."
Die Inanspruchnahme des früheren Rentenzugangs liegt im Ermessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers und nicht in der Disposition der Arbeitgeberin.

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Gruß
Wolfgang


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