Herabgruppierung durch Behinderung (Allgemeines)

Lyckatill @, Monday, 23.01.2006, 20:49 (vor 6677 Tagen) @ Andrea

Vielen dank für die ausführlichen und informativen Antworten. Sie haben mir wertvolle Hinweise gegeben.
Mein Arbeitgeber ist sehr fair und bemüht, Lösungen für behinderte Menschen zu finden. Allerdings beim Thema Geld auch knallhart.
Die Leistungen des Integrationsamtes sind in der Regel befristet, daher ist AG der Meinung, wenn jemand eine Arbeit, z.B. Arzthelfertätigkeiten in einem ambulanten Bereich ausübt, dann will er auch nur die dafür vorgesehene Eingruppierung zahlen. In der Regel wird dem betroffenen Koll. der Arbeitsplatz angeboten, nimmt er nicht an, muss er letztlich mit der Änderungskündigung rechnen. Diesen Weg wollen die wenigsten gehen und nehmen an. Aus den Antworten entnehme ich, dass es auf den guten Willen des AG ankommt, ob er die Koll. in der alten Eingruppierung lässt>

Gruß Lyckatill


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