Herabgruppierung durch Behinderung (Allgemeines)

Andrea, Tuesday, 24.01.2006, 10:14 (vor 6676 Tagen) @ Lyckatill

Hallo,
also nochmal zum Verständnis. Wenn jemand aus der Pflege z.B. eine Stelle als Arzthelferin annimmt, weil er dadurch weniger körperlichen Belastungen ausgesetzt wird und der Arbeitgeber erhält vom Integrationsamt Zuschüsse, dann kann der Arbeitgeber nicht denjenigen heruntergruppieren und das Geld gleichzeitig einstecken. Der Deal wäre ziemlich einseitig und der Vorteil läge nur beim Arbeitgeber. Der Betroffene hat ja sowieso schon Einbußen durch Verlust evtl. Zuschläge (Wechselschicht o.ä.). Dass sich die Leute in der Regel dann auf so was nicht einlassen ist klar. Wir haben dies immer mit einer Versetzung geregelt, oder Umverteilung von Tätigkeiten etc., die Eingruppierung blieb, auch wenn derjenige nicht mehr die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausgeführt hat. Der Mehraufwand wird vom Integrationsamt voll oder weitgehend.
Gruß Andrea


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