Wie lange hat Bewerber/Kläger Zeit? (AGG)

Salud Plata, Baden-Württemberg, Saturday, 02.01.2016, 10:45 (vor 3048 Tagen)

Hallo,

ein schwerbehinderter Bewerber hat am 12.11.2015 eine Absage erhalten.

Da dieser nicht zu einem VG eingeladen wurde, flatterte am 15.12.2015 ein Einschreiben Rückschein ins Haus, in dem dieser schwerbehinderte Bewerber auf die Nichtberücksichtigung hingewiesen hat und eine Entschädigungszahlung geltend macht. In diesem Einschreiben wurde auf eine Klage hingewiesen, falls sich nicht rechtzeitig gemeldet wird.

Jetzt wird ein wenig gegrübelt, wie lange der Bewerber überhaupt Zeit hat, Klage einzureichen. Sind es jetzt zwei oder drei Monate? Ab wann fängt diese Frist an zu laufen? Ab Tag der Absage oder ab dem Tag des Einschreibens? Es wird ja gehofft, dass der Bewerber die Frist versäumt. Was wäre aber, wenn dem dann so wäre? Wenn der Kläger also diese Frist versäumt? Sagt dann das Gericht zu Gunsten des Arbeitgebers, dass eben die Frist verstrichen ist oder sagt sie, dass der Kläger es ja nicht hätte besser wissen können und macht eine Ausnahme?

Und wie es aussieht, wurde im Hause ein echt grober Fehler begangen. Der Bewerber hat im Text seiner Bewerbung auf seine Schwerbehinderung hingewiesen, auch fügte dieser den Schwerbehindertenausweis in Kopie als letzte Seite seiner Bewerbung bei. Auch erfüllt er sämtliche Voraussetzungen, die in der Stellenanzeige genannt werden und die Bewerbung erfüllt auch alle gängigen Punkte, sie war also auch auf die Stelle zugeschnitten und keine typische "AGG-Hopper-Bewerbung". Der entsprechende SB musste auch schon bei Vorgesetzten "antanzen".

Diese Angelegenheit wurde jetzt erst einmal an die Versicherung weitergeleitet.

Gruß


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