Wie lange hat Bewerber/Kläger Zeit? (AGG)

Heinrich, Saturday, 02.01.2016, 17:54 (vor 3047 Tagen) @ Salud Plata

Hallo,

ist in diesem Falle die SBV richtig gem. SGB IX informiert worden? Also sofort nach Eingang dieser Bewerbung über diese informiert worden?


Wenn ja, warum hat diese nicht darauf geachtet und ggf darauf hingewirkt, dass dieser Bewerber eingeladen wird?

Wenn nein, sollte die SBV hier wegen Verletzung ihrer Rechte, sofort via Anwalt tätig werden.
1. Beschlussverfahren gegen den AG
2. OWI Verfahren gem. § 156 SGB IX, gegen den AG und gegen den BASchwb § 98 SGB IX.


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