Wie lange hat Bewerber/Kläger Zeit? (AGG)

WoBi, Saturday, 02.01.2016, 16:14 (vor 3047 Tagen) @ Salud Plata

Hallo Salud Plata,

die Fragestellung ist mehr für einen Arbeitgeber interessant und dieser hat genügend Möglichkeiten sich Rechtsbeistand zu beschaffen.

Als Schwerbehindertenvertretung haben wir die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, ... zu Gunsten von Kolleginnen und Kollegen, bzw. auch Bewerberinnen und Bewerber zu achten. Da der Bewerber offensichtlich nicht vollkommen ungeeignet ist und es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, sollten die §§ 81 82 in Verbindung mit § 95 Absatz 2 SGB IX durch den Arbeitgeber beachtet werden.
Es ist die "insbesondere" Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung die Einhaltung dieser Arbeitgeberverpflichtung zu überwachen und auf deren Einhaltung zu dringen.

Dies wäre jetzt der Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Bewerbungsabwicklung mit Einbindung der Schwerbehindertenvertretung zu sorgen.

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Gruß
Wolfgang


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