Wie lange hat Bewerber/Kläger Zeit? (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 02.01.2016, 12:54 (vor 3047 Tagen) @ Salud Plata

hallo,

die Klagefrist für eine AGG-Klage beträgt 2 Monate gem. § 21 Abs. 5 AGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__21.html

Die Klagefrist beginnt zu laufen, wenn die Diskriminierungsumstände bekannt werden.

Im vorliegenden Fall würde ich den Zugang des Ablehnungsschreibens als Fristbeginn ansetzen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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