Wie lange hat Bewerber/Kläger Zeit? (AGG)
hallo,
die Klagefrist für eine AGG-Klage beträgt 2 Monate gem. § 21 Abs. 5 AGG:
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__21.html
Die Klagefrist beginnt zu laufen, wenn die Diskriminierungsumstände bekannt werden.
Im vorliegenden Fall würde ich den Zugang des Ablehnungsschreibens als Fristbeginn ansetzen.
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&Tschüß
Wolfgang