Befragung vom Arbeitgeber (Gleichstellung)

WoBi, Wednesday, 27.01.2016, 10:18 (vor 3017 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit will durch die Stellungsnahmen sich ein Bild zum Antrag verschaffen. Die angeschriebenen Mitarbeitervertretungen und der Arbeitgeber sollen wahrheitsgemäß die gestellten Fragen schriftlich beantworten. Die Antwort wird in der gesetzten Frist erwartet. Danach kann und wird der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen den Antrag bescheiden.

Es ist der Arbeitgeber angeschrieben worden und dieser ist für die eigene Organisation im Betrieb verantwortlich. Die SBV/BR vertritt die Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann für sich selbst sorgen.;-)

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Gruß
Wolfgang


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