Befragung vom Arbeitgeber (Gleichstellung)

WoBi, Thursday, 28.01.2016, 21:46 (vor 3015 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

der Betriebsrat / Personalrat sollte eine Stellungnahme aus kollektiver Sicht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Antragstellers abgeben. Hier liegt sein Schwerpunkt in der Betriebsrats- / Personalratsarbeit.
Die Schwerbehindertenvertretung sollte eine Stellungnahme personenbezogen und auf die Einschränkungen durch die Behinderung abgeben.
Was die Mitarbeitervertreter schreiben geht den Arbeitgeber nichts an. Der Arbeitgeber ist nicht Beteiligter im Antragsverfahren und hat keine Auskunftsansprüche hinsichtlich des Standes des Gleichstellungsverfahrens. Der Arbeitgeber bekommt nicht mal die Information ob dem Antrag entsprochen wurde oder ob der Antrag abgelehnt wurde.

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind definiert. Gut, "manche Vertretungen" übernehmen das Stellen von Fördermittelanträge oder schreiben Stellungnahmen vor für den Arbeitgeber. Hoffentlich wird bei dieser "Unterstützungsleistung" das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Behinderten intensiv beachtet. Doch eigentlich könnte die Schwerbehindertenvertretung in dieser Zeit den Arbeitgeber kontrollieren und überwachen, damit dieser seinen Verpflichtungen nachkommt.
Der Arbeitgeber kann zu seiner Entlastung, neben der Personalverwaltung, Beauftragte des Arbeitgebers bestellen und denen obliegt die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Beauftragte sollen die erforderlichen fachlichen Qualitäten vorweisen oder bei Defizite erlangen. Beauftragte des Arbeitgebers können Schulungsbedarf haben. Du machst dich auch Sachkundig, sogar in der Freizeit.

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Gruß
Wolfgang


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