Befragung vom Arbeitgeber (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.01.2016, 13:27 (vor 3016 Tagen) @ Pernille

Hallo,


Der Arbeitgeber hat mich gebeten, dass ich zuerst einen Vorschlag mache. Danach wird er entscheiden, ob er antwortet. Es ist wohl auch schwierig für einen Arbeitgeber zuzugeben, dass er nach einer Krankheit keine Anpassungen zum Arbeitsplatz vornahm.

Jegliche "Abstimmung" mit dem AG wegen dieser Stellungnahme ist heikel, da dies die Gefahr der unerlaubten Weitergabe von geschützten Daten beinhaltet.
Ich lasse mir bei jedem GS-Verfahren vom Antragsteller schriftlich bestätigen, daß ich die Stellungnahme zur Abstimmung mit dem BR an diesen weitergeben darf. Mit dem AG findet bei uns kein Austausch statt.

Im Übrigen steht es nicht im Belieben des AG, ob er antwortet. Er ist dazu verpflichtet.
Eine Nichtbeantwortung wirkt sich aber tendenziell eher zu Gunsten des Antragstellers aus, da dann die Stellungnahmen von SBV und BR/PR noch mehr Gewicht bekommen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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