Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 22.02.2016, 17:17 (vor 3009 Tagen) @ CheGue77

Hallo,

AG können immer, sogar noch dann wenn einer Besetzung durch den BR/PR zugestimmt wurde, diese Ausschreibung zurückziehen.

Wenn wie hier aber nur eine einzige Bewerbung eines Mandatträgers vorgelegen hat, könnte man zu recht vermuten, dass dieses erfolgte weil der Bewerber ein Mandatsträger war. Dann wäre es eine verbotene Behinderung im Mandat, hier des Mandatsträger, Verstoß gegen SGB IX § 96, 2.

Dann sollte der Bewerber bei erneuter geplanter Besetzung seine Bewerbung aufrecht erhalten und ggf sich auch nochmals neu bewerben. Der BR/PR kann und sollte dann seine Möglichkeiten im Rahmen der Mitbestimmung zB auch Verweigerung der Zustimmung nutzen.


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