Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 23.02.2016, 13:59 (vor 3008 Tagen) @ CheGue77

Primär geht es hier m. E. nicht um eine Frage der Rechtsstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters oder eines Mandatsträgers.

Dem Dienstherrn steht kraft seiner Organisationsgewalt zu, ein Stellenbesetzungsverfahren aufgrund sachlicher Gründe zu beenden (siehe z. B. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012, 2 C 6/11). Unsachlich wäre es jedoch, "einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen" vom weiteren Verfahren ausschließen zu wollen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.01.2015 (Az. 6 CE 14.2444) die Besetzung eines Dienstpostens mit einem Versetzungsbewerber und den Abbruch des vorgelagerten Besetzungsverfahrens als zulässig erachtet.


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