Azubi-Bewerbung und Antrag auf Schwerbehinderung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 02.03.2016, 14:09 (vor 3887 Tagen) @ zicko

Hallo,

da nach Deiner Schilderung keine offensichtliche Schwerbehinderung vorliegt, ist die SBV bis zum Nachweis einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung - ggfs. nach § 68 Abs. 3 SGB IX - nicht zuständig.

--
&Tschüß

Wolfgang


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