Azubi-Bewerbung und Antrag auf Schwerbehinderung (Einstellung)
Hallo,
da nach Deiner Schilderung keine offensichtliche Schwerbehinderung vorliegt, ist die SBV bis zum Nachweis einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung - ggfs. nach § 68 Abs. 3 SGB IX - nicht zuständig.
--
&Tschüß
Wolfgang