Azubi-Bewerbung und Antrag auf Schwerbehinderung (Einstellung)
Hallo zicko,
ein Antrag auf Gleichstellung könnte helfen. Es gibt eine (kaum beachtete) Regelung in § 68 Absatz 4 SGB IX, wonach behinderte junge Menschen ab einen GdB von 10 während der Ausbildung mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden können.
Ein Hinweis auf diese Regelung bzw. die Berücksichtigung im Bewerbungsprotal habe ich bereits erfolglos angeprangert.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung liegt vor, weil du die Bandbreite angegeben hast. Folglich wäre eine Antragstellung parallel bei AfA möglich. Bei einem gleichgestellten Bewerber ist die SBV zuständig.
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Gruß
Wolfgang