Nachtschicht (Umgang mit Arbeitgeber)
Danke für die gute und Fachliche Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.
Das mit der Arbeitszeitüberschreitung bzw. nicht Einhaltung der Ruhezeit war auch mein Argument, doch laut meinem Arbeitgeber handelt es sich bei der SBV um ein 'Ehrenamt' und dabei gelten ausnahmen.
Das Urteil war schon einmal eine gute Hilfe - vielen Dank !