Nachtschicht (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Tuesday, 08.03.2016, 22:10 (vor 2993 Tagen) @ Volker70

Hallo Volker70,

bei der Betrachtung der Höchstarbeitszeit kommt es auf die Reihenfolge von Normalarbeit und Ehrenamt an. Überschreitung sind im Ehrenamt möglich.
Mehr dazu unter: http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20435

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Gruß
Wolfgang


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