Teilnahme der SBV an Vorstellungsgesprächen ein MUSS oder ein Kann? (Einstellung)

JS, Land Brandenburg, Wednesday, 06.04.2016, 17:15 (vor 3852 Tagen)

MUSS oder KANN ( i.S. sie hat das Recht dazu) die Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch teilnehmen? (Einstellung)

Diese Frage finde ich sehr interessant und möchte sie deshalb noch einmal stellen.
MUSS (und nicht nur kann!) die Schwerbehindertenvertretung an allen Vorstellungsgesprächen bei SB oder GL teilnehmen?

Kann ein Bewerber einen Verstoss gegen das AGG (insbesondere § 15 Abs.2) geltend machen, wenn es nicht so ist?

...Ich denke, dass die SBV selbst den FOCUS auf die wesentlichen Dinge ihrer Tätigkeit legt, und ein Nicht-ERscheinen beim Bewerbungsgespräch im Augenmaß der SBV selbst liegt. Dies soll nicht bedeuten, dass dies nicht geschieht...

Ich würde nur gerne wissen, ob meine Auffassung dahingehend korrekt ist oder ob hier ein sanktionierbarer Regelverstoß vorläge?

MFG
JS


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