Teilnahme der SBV an Vorstellungsgesprächen ein MUSS oder ein Kann? (Einstellung)

JS, Land Brandenburg, Wednesday, 13.04.2016, 07:09 (vor 3845 Tagen) @ garda

Hallo,

die SBV soll nicht sanktioniert werden. Ich war mir nur nicht klar darüber, ob in diesem Fall die SBV gegenüber dem SB schadenersatzpflichtig werden könnte.

MFG


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