Teilnahme der SBV an Vorstellungsgesprächen ein MUSS oder ein Kann? (Einstellung)
Diese Frage finde ich sehr interessant und möchte sie deshalb noch einmal stellen.
MUSS (und nicht nur kann!) die Schwerbehindertenvertretung an allen Vorstellungsgesprächen bei SB oder GL teilnehmen?
Nein, es gibt keine Vorschrift die dies erzwingen würde. Bei einem Ein-Personen-Gremium wäre das auch nur begrenzt durchsetzbar.
Kann ein Bewerber einen Verstoss gegen das AGG (insbesondere § 15 Abs.2) geltend machen, wenn es nicht so ist?
Da kommt es drauf an, warum die SBV nicht teilgenommen hat. Wurde sie nicht informiert, wäre das sicherlich auch im Rahmen des AGG zu rügen, dann aber natürlich dem Arbeitgeber gegenüber.
...Ich denke, dass die SBV selbst den FOCUS auf die wesentlichen Dinge ihrer Tätigkeit legt, und ein Nicht-ERscheinen beim Bewerbungsgespräch im Augenmaß der SBV selbst liegt. Dies soll nicht bedeuten, dass dies nicht geschieht...
Richtig und sie muss auch ihre Ressourcen (andere Termine, Arbeitszeit, verfügbare Stellvertreter) abwägen.
Ich würde nur gerne wissen, ob meine Auffassung dahingehend korrekt ist oder ob hier ein sanktionierbarer Regelverstoß vorläge?
Hier noch die Gegenfrage: soll die SBV sanktioniert werden und wenn ja durch wen und in welchem Rahmen? Mir fällt dazu keine rechtliche Handhabe ein.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael