Einladung SBV bei GdB von 40 %? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.04.2016, 14:39 (vor 2950 Tagen) @ ClaudiaHornig

Hallo,

der vorläufige Rechtsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX bezieht sich nur auf eine Kündigung.
Ansonsten können keine besonderen Rechte in Anspruch genommen werden.
Eine Hinzuziehung der SBV beim BEM muß der AG daher bei einem AN mit GdB 40 auch im laufenden Verfahren zur Erhöhung nicht dulden, sofern die SBV nicht ständiges Mitglied des betrieblichen BEM-Teams ist.
Da eine Hinzuziehung aber in vielen Fällen hilfreich und sinnvoll sein kann, sollte die SBV ggfs. beim BR darauf dringen, daß die BEM-Vereinbarung evtl. neu gefasst wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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