Einladung SBV bei GdB von 40 %? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.04.2016, 18:44 (vor 2950 Tagen) @ ClaudiaHornig

Hallo,
kannst du mir eventuell noch die Quelle angeben, wo dies so steht?

Hallo,
Wenn du besondere Rechte aus Deinem Amt als SBV geltend machst, brauchst Du dafür eine Anspruchs- bzw. Rechtsgrundlage. Das ist für Dich im Wesentlichen der § 95 SGB IX. Mit Ausnahme des § 95 Abs. 1 Satz 3 (Unterstützung bei Anträgen) bezieht sich diese Rechtsgrundlage aber nur auf schwerbehinderte (und gleichgestellte) Beschäftigte. Somit wäre die Begleitung beim BEM eines AN mit GdB 40 keine Amtsaufgabe, weil dieser AN nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich übrigens immer, bei Beschäftigten mit GdB 30 oder 40 einen Gleichstellungsantrag zu prüfen, da dieser idR wesentlich schneller bearbeitet wird.
Dieser GS-Antrag ist auch ausdrücklich zulässig bei einem laufenden Erhöhungsantrag oder Widerspruchsverfahren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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