Einladung SBV bei GdB von 40 %? (BEM)

garda, Berlin, Friday, 08.04.2016, 08:46 (vor 2949 Tagen) @ albarracin

Oder darf ich teilnehmen, wenn die Mitarbeiterin dies wünscht?


Auf jeden Fall, doch dann als Person des Vertrauens, die dann eben zufälligerweise SBV ist. ;-)


Dafür kannst du doch sicherlich eine Rechtsgrundlage nennen, warum der AG das dulden muß, oder ???

Hallo,

als Rechtsgrundlage können - je nach Einzelfall und Rechtskreis, ich halte das mal allgemein - dienen:

Betriebsverfassungsgesetz, hier sind gleich mehrere Sachverhalte ausdrücklich geregelt (§ 81 Abs. 4, § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 84 Abs. 1) andere lassen durchaus Analogien zu bzw. ergeben sich aus der Rechtsprechung.
Personalvertretungsrecht des Bundes bzw. der Länder, dort sind ähnliche Sachverhalte auch ähnlich geregelt in jeweils verschiedenen Paragraphen.
SGB IX, indem ein Antrag auf Gleichstellung gestellt wird.
UN-Behindertenrechtskonvention, die ja per Gesetz deutsches Recht ist, was aber zugegeben etwas hergeholt ist mangels konkreter Rechte aber den Arbeitgeber möglicherweise überrascht ;-)
Tarifverträge der einzelnen Branchen.
Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen, je nach Rechtskreis.
Betriebliche Übung oder andere betriebliche Regelungen.

Wie so oft im Arbeitsrecht, gibt es keine absolut eindeutige Regelung, was man durchaus auch zu eigenen Gunsten verwenden kann.

In Deutschland gibt es auch kein Verbotsrecht das erst mal alles verboten ist was nicht erlaubt ist, sondern es ist genau umgekehrt. Wo es kein Verbot gibt, besteht Gestaltungsspielraum. Es geht nicht um "dulden muss", sondern um Ausgleich und überzeugen.

Interessant zum Thema finde ich die Aussagen auf einer Website die sich klar an Personaler richtet, also an die Arbeitgeberseite:
Hinzuziehung Dritter durch Arbeitnehmer? - Das Personalgespräch Zum Thema BEM bitte runterscrollen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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