ordentliche Kündigung wegen Krankheit (Kündigung)

garda, Berlin, Thursday, 07.04.2016, 15:22 (vor 2949 Tagen) @ Ingo L.

Derzeit laufen Kündigungen betreffend Personen, die Langzeitkrank sind. Auch eine Schwerbehinderte Mitarbeiterin mit GdB 70% ist betroffen.
Ich wurde vom zuständigen Integrationsamt kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Die Mitarbeiterin war in den vergangenen Jahren 2014 und 2015 jeweils ca. 50 Tage krank geschrieben. In diesem Jahr sind es schon um die 20 Tage.
Das gesundheitliche Problem bezieht sich auf stehende Tätigkeiten. Wir haben hier aber durchaus die Möglichkeit, diese Mitarbeiterin sitzend, ihren Fähigkeiten entsprechend, anspruchsvolle Handlöttätigkeiten ausführen zu lassen. Nach Aussage des BR hat sie damit auch kein Problem. Eine BEM wurde ihr angeboten und diese wurde auch dankend angenommen.

Hallo,

wurde das BEM durchgeführt und was war das Ergebnis?

Leider ist es nun so, daß die Mitarbeiterin erst vor Kurzem ihre Diagnose erhalten hat und auch mit Medikamenten versorgt werden kann. Deshalb kann man da jetzt noch keine Prognose abgeben, ob die Krankzeiten in Zukunft weniger werden.

Ist das BEM beendet? Dann kann es wieder aufgenommen werden. Keine Prognose bedeutet gleichzeitig, dass keine negative Prognose vorliegt

Um auch die Arbeitgeberseite abzuklären, habe ich das Gespräch mit ihrem Abteilungsleiter gesucht um abzuklären, ob Qualität und Quantität ihrer Arbeit aus seiner Sicht eine Kündigung rechtfertigen könnten. Das wurde verneint.

Also liegt es nur an den Ausfallzeiten?

Ich habe also meiner Meinung nach gute Chancen, dem Integrationsamt Material für das Ablehnen der Kündigung an die Hand zu geben.

Eigentlich ja. Zu klären wäre die Frage mit dem BEM und der Prognose.

Ohne ein durchgeführtes BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur schwer durchsetzbar, ohne eine negative Prognose ziemlich aussichtslos, weil grundlos, schon gar wenn es alternative Einsatzmöglichkeiten gibt die nicht genutzt wurden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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