ordentliche Kündigung wegen Krankheit (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.04.2016, 18:54 (vor 2949 Tagen) @ Ingo L.

hallo,

laß das BEM mal beiseite, weil das für sbM nicht die spezielle Norm ist.

Viel interessanter (und relevanter für Deine Stellungnahme) wäre die Frage, warum du anscheinend erst jetzt von den Problemen erfährst und ob der AG frühzeitig seinen Pflichten gem.§ 84 Abs. 1 SGB IX nachgekommen ist - u.a. durch frühzeitige Einbindung des Integrationsamtes.

Wenn du der Meinung bist, daß der Arbeitsplatz leidensgerecht ausgestattet werden könnte, solltest du das auch so in Deine Stellungnahme schreiben. dabei mußt du, wenn der AG bisher nichts unternommen hast, gar nicht so detailliert werden. du könntest dich zB mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen und vorschlagen, daß der Arbeitsplatz vor der Verhandlung vom technischen Dienst des IA (so was gibt es nämlich) dahingehend überprüft wird, ob und falls ja in welchem Umfang und mit welchen Mitteln der Arbeitsplatz gem. § 81 Abs. 4 SGB IX hergerichtet werden könnte - ggfs. auch unter Veränderung der Arbeitsabläufe.

--
&Tschüß

Wolfgang


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