unverzüglich Neuwahl nach Ausscheiden Stelli (Wahlen)

sbv-ratschlag, Tuesday, 13.09.2016, 15:46 (vor 3689 Tagen) @ WoBi

Hallo allerseits,

bei uns steht die Neuwahl des einzigen Stellvertreters an, da aufgrund seiner Kündigung er im kommenden Monat ausscheidet.

Es gilt ja folgendes: Scheidet der einzige Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus (z.B. durch Nachrücken, Rente, etc.), so bestellt die Schwerbehindertenvertretung nach § 17 SchwbWVO unverzüglich einen Wahlvorstand, der ebenfalls unverzüglich die Wahl eines oder mehrerer Vertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung einzuleiten hat.
Abweichend von der regelmäßigen Wahl im vereinfachten Wahlverfahren kann nur die Schwerbehindertenvertretung zur Wahlversammlung nach § 21 SchwbWVO einladen; dies muss zudem “unverzüglich“ geschehen.

1.) Wann muss genau zur Wahlversammlung eingeladen werden? Erst wenn der Stellvertreter seinen letzten Arbeitstag hat oder sofort bzw. unverzüglich, nach Kenntnisnahme der Vertrauensperson?

Vielen Dank vorab für eure Information

sbv-ratschlag


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