unverzüglich Neuwahl nach Ausscheiden Stelli (Wahlen)

sbv-ratschlag, Monday, 19.09.2016, 10:50 (vor 2799 Tagen) @ Cebulon

Hallo allerseits,

ich habe unter "Wahlberechtigung - aktives Wahlrecht" etwas herausgefunden.

Wahlberechtigung besteht ohne Rücksicht auf:

Dauer der Beschäftigung: (wählen dürfen auch Schwerbehinderte, die eben erst eingestellt wurden oder die aus dem Betrieb bald ausscheiden. Maßgeblich ist allein, dass die Beschäftigung am Wahltag bereits aufgenommen wurde oder noch andauert).

Meiner Meinung nach darf daher der ausscheidende Stellvertreter vor seinem Ausscheiden an der Wahl noch teilnehmen. Die Wahl kann nicht angefochten werden

Viele Grüße


sbv-ratschlag


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