unverzüglich Neuwahl nach Ausscheiden Stelli (Wahlen)

Monica99, Monday, 19.09.2016, 11:59 (vor 2799 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

NEIN!!

Denn eine Stellvertretetwahl darf ERST stattfinden, wenn es KEINE Stellvertreter mehr gibt.

Also der letzte Stellvertreter ausgeschieden ist ODER sein Mandat niedergelegt hat.

In dem Fall hier, darf man zwar schon während der ausscheidende Stellvertreter noch im Hause ist zu der Wahlverdammlung einladen, also die Einladung aushängen. ABER ersr zu einem Termin der nach dem Ausscheiden liegt.

Wahlversammlungstermin also frühestens Okt. 2016. Es sei der Stellvetreter legt vorher sein Mandat nieder.

Sonst wäre die Wahl ungültig.

--
mfg Monica


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