Anfechtung der Wahl; Gestellungsvertrag (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 28.02.2006, 09:26 (vor 6640 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

hier sind einige Punkte zu klären:

1. Liegen die Grundsätze /Anforderungen aus § 94 SGB IX zur Wahl einer SchwbV vor> Also 5 Wahlberechtigte>
2. Hier wurden scheinbar mehrere Betriebe für die Wahl zusammengefaßt, dieses ist aber an Randbedingungen gekünft, "räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst"! Also Frage naheliegend und vor allem der gleiche Arbeitgeber>

Es gibt im BetrVG z.B. die Möglichkeit, dass ein AN in 2 Betrieben das aktive Wahlrecht hat. Im Entleiher- und Verleiherbetrieb. Dieses Recht dürfte, so schätze ich es ein, auch auf das aktive Wahlrecht gem. SGB IX übertragbar sein.

Leztlich wäre die Frage zu klären, ist die Wahl Anfechtbar oder Nichtig>> Hier wären so meine gerade erhaltenen Infos unterschiedliche Wege und Fristen zu beachten! Bei Anfechtung gibt es die Anforderung, dass diese zum einen an die 14 Tage-Frist gebunden ist und offenbar auch von mind. 3 Personen erfolgen muss. Aber hier kann ich nur vom Hörensagen anworten.

Der Herr Ulrich Adlhoch, Schriftleitung der Zeitschrift "Behindertenrecht" bzw. auch beim http://www.lwl.org/LWL/portal/ ist hier ein Spezialist in Sachen Wahlrecht. Er gibt auch einen guten Kommentar heraus.

Aber frage doch einfach bei dem für dich zuständigen Integrationsamt nach, die dürften auch weiter helfen können.


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