Anfechtung der Wahl; Gestellungsvertrag (Wahlen)

traute, Tuesday, 28.02.2006, 15:32 (vor 6640 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Traute,
»
» hier sind einige Punkte zu klären:
»
» 1. Liegen die Grundsätze /Anforderungen aus § 94 SGB IX zur Wahl einer
» SchwbV vor> Also 5 Wahlberechtigte>

es gibt 12 behinderte an 2 campi, die alle einen gestellungsvertrag haben. es gibt eine verwaltung, einen AG und 81 km räumliche distanz.

wenn ich denn das integrationsamt mal endlich an die strippe bekommen könnte....außerdem wissen die das auch nicht genau. vor jahren habe ich die info von dort erhalten, dass DRK mitarbeiterinnen zb nicht wählen können. die arbeiten bei uns mit einem gestellungsvertrag.

werden die kosten für eine feststellungsklage vom AG bezahlt>
traute


» 2. Hier wurden scheinbar mehrere Betriebe für die Wahl zusammengefaßt,
» dieses ist aber an Randbedingungen gekünft, "räumlich nahe liegenden
» Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben
» Verwaltung zusammengefasst"! Also Frage naheliegend und vor allem der
» gleiche Arbeitgeber>
»
» Es gibt im BetrVG z.B. die Möglichkeit, dass ein AN in 2 Betrieben das
» aktive Wahlrecht hat. Im Entleiher- und Verleiherbetrieb. Dieses Recht
» dürfte, so schätze ich es ein, auch auf das aktive Wahlrecht gem. SGB IX
» übertragbar sein.
»
» Leztlich wäre die Frage zu klären, ist die Wahl Anfechtbar oder Nichtig>>
» Hier wären so meine gerade erhaltenen Infos unterschiedliche Wege und
» Fristen zu beachten! Bei Anfechtung gibt es die Anforderung, dass diese
» zum einen an die 14 Tage-Frist gebunden ist und offenbar auch von mind. 3
» Personen erfolgen muss. Aber hier kann ich nur vom Hörensagen anworten.
»
» Der Herr Ulrich Adlhoch, Schriftleitung der Zeitschrift "Behindertenrecht"
» bzw. auch beim http://www.lwl.org/LWL/portal/ ist hier ein Spezialist in
» Sachen Wahlrecht. Er gibt auch einen guten Kommentar heraus.
»
» Aber frage doch einfach bei dem für dich zuständigen Integrationsamt nach,
» die dürften auch weiter helfen können.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion