Freistellung der SBV mit neuem Vertrag (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.08.2017, 08:55 (vor 2435 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,

ohne detaillierte Kenntnis der früheren Arbeitszeitregelung sowie der arbeitsvertraglichen Regelungen ist eine konkrete Antwort kaum möglich.

Was war denn bisher bezüglich der "Differenz" der durchschnittlichen Arbeitszeit geregelt oder praktiziert?
Hat der AG das stillschweigend hingenommen oder gab es eine Art Kompensation (zB über Zeit- oder Schichtzuschläge) ???.

--
&Tschüß

Wolfgang


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