Freistellung der SBV mit neuem Vertrag (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.08.2017, 10:05 (vor 2427 Tagen) @ Sven SBV

Moin Moin Sven,

im SGB IX ist geregelt, dass Du wegen Deiner Tätigkeit weder Nachteile haben noch begünstigt werden darfst (vg. §96,2; 96,6 SGB IX) Nun ist hier ein Problem: Im Schichtdienst arbeitest Du offensichtlich weniger als Beschäftigte ohne Schichtdienst für das identische Gehalt. Wäre es so, dass Dir die Schichtzulage aberkannt werden soll, wäre dies eine Benachteiligung. Die Mehrarbeit würde ich ähnlich sehen, aber habe keine juristische Kommentierung dazu finden können.

Daher mein Vorschlag: Such Dir heraus, in welcher betrieblichen Regelung diese unterschiedliche Arbeitszeit zu finden ist. Frage die Kollegen/innen im Betriebsrat, die ja auch schon am Klagen sind, auf welcher Grundlage dieses geschieht, da die Vertrauensperson nach §96,3 die gleiche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebsrats hat und orientiere Dich bei dem Antrag an die Dienststelle ggf. an die zusätzlichen Regelungen, die diese geltend gemacht haben.

Sollte der Arbeitgeber diesen Antrag ablehnen, musst Du Dich leider auch auf den Klageweg einstellen.

Liebe Grüße

Hendrik


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