Freistellung der SBV mit neuem Vertrag (Freistellung)

Monica99, Friday, 25.08.2017, 10:12 (vor 2430 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,

( SBV Tätigkeit) jetzt für das selbe Geld und die selbe Tätigkeit ( SBV Tätigkeit ) 40h arbeiten soll.

Du solltest das SGB IX noch einmal genau lesen und verstehn. Denn als SBV arbeitest Du NICHT!

Du nimmst ein Ehrenamt war, welches NICHT vergütet wird. Vergütet wird nur die Tätigkeit welches Du sonst lt. ArbV wahrnehmen würdest.

Es darf dürfen die Wahrnehmung des Ehrenamtes weder eine Benachteiligung noch Bevorteilung entstehen. Was Du aber willst wäre eine gesetzwidrige Bevorteilung.

Du hättest sofern Du eine Vollfreistellung bekommen könntest vorher eine Versetzung in einen Bereich ohne Schicht erfolgen müssen, wenn es dort eine freie besetzbare Stelle gegeben hätte.

Dann bekämst Du eine Vergütung lt. ArbV für 40 Stunden aber ohne Schichtzuschläge.

--
mfg Monica


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