Einzelzimmer bei Übernachtungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.08.2017, 17:20 (vor 2429 Tagen) @ Holz

hallo,

was sagt denn der BR dazu ? Die Angelegenheit ist grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, weil die Unterbringung das Ordnungsverhalten der AN betrifft (§ 87 abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
Sollte es sich um eine Art Schulung handeln, worunter auch sog. "Teambuilding" - Maßnahmen fallen können, käme auch noch § 98 BetrVG in Betracht.

Bei der Unterbringung in DZ ist immer das Persönlichkeitsrecht des einzelnen AN betroffen. Der AG hat den sog. "Billigkeitsgrundsatz" des § 315 BGB zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
Wenn höchst intime Dinge der privaten Lebensführung eines sb AN betroffen sind, kann sehr wohl ein Anspruch auf ein EZ bestehen. Dazu gehört zB das Spritzen und/oder Messen bei einem Diabetiker oder aber das Vorbereiten und/oder Anlegen von Hilfsmitteln.

Und natürlich hättest Du als SBV vor der Entscheidung des AG dazu angehört werden müssen. Deswegen solltest Du jetzt auch eine Aussetzung der Entscheidung des AG in Erwägung ziehen, um eine Anhörung ggfs. zu erzwingen und Zeit für eine fundierte Stellungnahme zu haben - ggfs. nach Rücksprache mit dem betroffenen sb AN.

--
&Tschüß

Wolfgang


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