Einzelzimmer bei Übernachtungen (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 30.08.2017, 18:57 (vor 2428 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Bei der Unterbringung in DZ ist immer das Persönlichkeitsrecht des einzelnen AN betroffen. Der AG hat den sog. "Billigkeitsgrundsatz" des § 315 BGB zu beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
Wenn höchst intime Dinge der privaten Lebensführung eines sb AN betroffen sind, kann sehr wohl ein Anspruch auf ein EZ bestehen. Dazu gehört zB das Spritzen und/oder Messen bei einem Diabetiker oder aber das Vorbereiten und/oder Anlegen von Hilfsmitteln.

Dieses ist auch in einem abschließbaren Bad mögliche. Somit beinhaltet dieses alleine noch KEINEN Anspruch auf ein Einzelzimmer. Auch da zB das Spritzen und Blutzuckermessen ja auch arbeitstäglich stattfindet und dazu der AN dann auch entsprechende Sozialräume aufsuchen kann, also auch beim Arbeiten hierfür KEIN Einzelzimmer benötigt.

Es gibt dazu auch schon ein abschlägiges VGH Urteil und BAG BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 589/88

Eigentlich ist dieses ein Thema für BV/ArbV/TV

--
mfg Monica


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