Einzelzimmer bei Übernachtungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.09.2017, 11:50 (vor 2398 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo,

Das BAG-Urteil von 1990 wird mittlerweile von vielen Fachkommentatoren als veraltet angesehen. Das Persönlichkeitsrecht des AN hat mittlerweile zum Glück - auch aufgrund der Rechtsprechung der Obergerichte bis hin zum BVerfG einen deutlich höheren Stellenwert.


Nur Fachkommentare schlagen ein BAG Urteil nicht. Auch wenn das BVerfG dem Persönlichkeitsrecht höheren Wert zubilligt ändert dieses erst einmal nichts, so lange es kein neues BAG Urteil gibt.

Rechtsprechung ist ja nichts Statisches. Und gerade dann, wenn ein altes BAG-Urteil in der Fachkommentierung kritisch gesehen wird, dann kann man sich auch als BR oder SBV oder als AN mal darauf berufen und ggfs. versuchen, den Instanzenweg neu zu beschreiten.

--
&Tschüß

Wolfgang


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