Einzelzimmer bei Übernachtungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 02.09.2017, 12:42 (vor 2422 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo Monica


Dieses ist auch in einem abschließbaren Bad mögliche. Somit beinhaltet dieses alleine noch KEINEN Anspruch auf ein Einzelzimmer.

Das ist mir zu pauschal. Da sollte man schon genau den Einzelfall betrachten. Hat zB das Badezimmer eine ausreichende Sitzgelegenheit oder gibt es genug Ablagemöglichkeiten ? Pauschal jedes Badezimmer für spritzende Diabetiker für geeignet zu halten, halte ich für nicht angemessen.

Auch da zB das Spritzen und Blutzuckermessen ja auch arbeitstäglich stattfindet und dazu der AN dann auch entsprechende Sozialräume aufsuchen kann, also auch beim Arbeiten hierfür KEIN Einzelzimmer benötigt.

Auch diese Sozialräume sollten ja eine gewisse Mindestausstattung haben.


Es gibt dazu auch schon ein abschlägiges VGH Urteil und BAG BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 589/88

Das BAG-Urteil von 1990 wird mittlerweile von vielen Fachkommentatoren als veraltet angesehen. Das Persönlichkeitsrecht des AN hat mittlerweile zum Glück - auch aufgrund der Rechtsprechung der Obergerichte bis hin zum BVerfG einen deutlich höheren Stellenwert.


Eigentlich ist dieses ein Thema für BV/ArbV/TV

--
&Tschüß

Wolfgang


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